Mitgliedschaft
Mitglied der Landespressekonferenz Thüringen können grundsätzlich nur hauptberuflich tätige Journalisten sein, die während ihrer Arbeitszeit in nennenswertem Umfang über die Thüringer Landespolitik berichten. Mitarbeiter von Presse- und Informationsabteilungen öffentlicher Institutionen können also nicht Mitglied der Landespressekonferenz werden. Die Mitgliedschaft in der Landespressekonferenz ist beitragspflichtig.
Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in der Landespressekonferenz, dann stellen Sie bitte eine schriftliche Anfrage an den Vorstand. Nutzen Sie dazu die Möglichkeiten auf unserer Kontakt-Seite.
Der Vorstand prüft den Antrag auf Aufnahme und entscheidet über eine Empfehlung an die Mitgliederversammlung. Über die Aufnahme entscheidet dann final eine Mitgliederversammlung.